Gestern stieß ich auf diesen Blogeintrag welcher berichtet, dass das Landgericht Köln schon Anfang Mai ein Urteil gesprochen hat, welches es verbietet das Kürzel “VZ” in einer Domain zu benutzen. Grund hierfür ist der Abmahn-Wahn von unserer allseits bekannten Social Community StudiVZ.de! Studi ist nämlich der Meinung, dass die Zeichenfolge “VZ” so dermaßen von StudiVZ geprägt ist das eine akute Verwechslungsgefahr anderer Online-Angebote zu befürchten wäre. Soviel zum Sachverhalt…
Nun frage ich für meinen Teil mich aber wie die besagten Richter sich das vorstellen, schließlich gibt es etliche Seiten mit einem “VZ“, welches ja bekannterweise als Abkürzung für Verzeichnis steht, im Namen. Gern zitierte Webseiten in diesem Zusammenhang sind anwaelte-VZ.de oder gar die Seiten der Regionalen Verbraucherzentralen wie vz-nrw.de oder das Jugendrotkreuz Verzeichnis jrk-vz.de…
Sollen diese schon ewig bestehenden Seiten die Nutzung ihrer Domains nun untersagt bekommen? Wenn ja, spinnen wir das Spiel mal etwas weiter. Autoscout24.de könnte aufgrund dieser Rechtslage alle Webseiten mit “24” im Titel abmahnen, obwohl dies ganz klar im allgemeinen Sprachgebrauch vorhanden ist. Als Kennzeichnung für 24 Stunden.
Bleibt also nur zu hoffen, dass das Urteil des “kleinen Landgerichtes” in höherer Instandz nocheinmal gekippt wird. Solch eine Rechtssprechung emfinde ich als grob fahrlässig und vorallem aber in irgendeiner Art und Weise Albern. Wo kämen wir denn hin wenn so ein Vorgehen von großen Unternehmen zu Regel wird? Dann kann man das Internt auch gleich Ausschalten… Was meint ihr dazu?
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Ich hoffe auch, dass das Urteil vor einem höheren Gericht gegen die Macher des studiVz entscheidet.
Die Richter müssen total irre sein, sowas kann man denk ich einfach nicht bringen!
Anwälte VZ wird deswegen nicht abgemahnt weil die kein VERZEICHNIS sind sondern Vogel & Zahn – Rechtsanwälte, Watt ham die für ein Glück ;-P Es gibt aber noch zig andere Beispiele von VerbraucherZentralen die mit Sicherheit eher da waren…
Da hat das StasiVZ mal ne ganze Zeit nicht für negative Meldungen gesorgt und ich dachte schon nun wird alles gut, da muss ich sowas lesen…die haben doch echt nicht alle Latten am Zaun…
Wirklich spannend wird es aber wirklich dann, wenn das Oberlandesgericht oder wohlmöglich der Bundesgerichtshof dem “kleinen Landgericht” zustimmen…dann wird der Domainmarkt nochmal neu aufgerollt :-/
Hat jemand mal nachvollzogen, auf was sich studiVZ bei der Argumentation stützt? Haben die etwa eine Marke “VZ”? Wenn ja, wäre es mal an der Zeit, diese anzufechten. Zwei Buchstaben als kennzeichnend zu deklarieren, geht schon SEHR weit. Gerade im Internet, wo ja eine Abgrenzung zwischen verschiedenen “Klassen” im Sinne des Markenrechts praktisch unmöglich ist.
Einfach mal selber Kreativ sein und nicht hoffen das einem das VZ was bringt!